Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung


Prämienerhöhungen müssen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dem Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mitgeteilt werden. Nach dieser Mitteilung der Versicherung hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit zur Kündigung der Versicherung. Tipp: >> Vor dem Kündigen einen kostenlosen Kfz Versicherungsvergleich durchführen
Die Frist in der eine Kündigung möglich ist, beginnt ab dem Zeitpunkt wo der Versicherungsnehmer die Mitteilung über die Prämienerhöhung erhält. Nach der Kündigung der Versicherung hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit sich eine neue Versicherung zu suchen, oder in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Sollte die Prämienerhöhung erst im Januar dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden, kann diese vom Versicherungsnehmer rückwirkend zum 31. Dezember des letzten Jahres gekündigt werden. Die neue Versicherung kann somit direkt zum 1. Januar des neuen Jahres beginnen.
Dieses Sonderkündigungsrecht hat auch bestand wenn zum Beispiel die Vertragsbedingungen nachträglich durch die Versicherung geändert wurden und daraus eine Erhöhung der Versicherungsprämie resultiert.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nicht immer. So besteht zum Beispiel in der Regel kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug und somit Neueinstufung in eine neue Regionalklasse. Dies gilt auch für den Fall, dass die Regionalklasse schlechter ist als die bisherige.
Das Sonderkündigsrecht besteht jedoch sofern eine Einstufung innerhalb einer Regionalklasse erfolgt. Die Neueinstufung in der Regionalklasse erfolgt jedes Jahr durch die Kfz Versicherung neu. In Deutschland gibt es unterschiedliche Regionalklassen die entsprechend zur Beitragsermittlung dienen. Je nach der Unfallstatistik einer Region sind die Beitragssätze der einzelnen Regionalklassen unterschiedlich. Neben Unfällen fließen aber auch die Anzahl der zugelassenen Autos sowie allgemein die Straßenverhältnisse bei der Einteilung von Regionen bzw. Zulassungsbezirken in Regionalklassen mit.
Die Überprüfung der Regionalklassen findet jedes Jahr neu durch die Versicherungen anhand von Statistiken statt.