Kfz Versicherung kündigen


Kfz Versicherung kündigen, so gehts:

Ob Teil- oder Vollkaskoversicherung oder Haftpflichtversicherung – wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können, finden Sie hier die benötigten Informationen. Von der ordentlichen Kündigung zum Stichtag bis zur außerordentlichen Kündung durch Wahrnehmung Ihres Sonderkündigungsrecht, alles was Sie für die korrekte Kündigung beachten müssen, finden Sie hier auf einen Blick.


Kündigung zum Jahreswechsel

Grundsätzlicher Stichtag um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen, ist der 31.12. des laufenden Jahres. Ihre Kündigungsfrist endet jeweils am 30.11. des Jahres und so sollten Sie darauf achten, rechtzeitig zu kündigen. Spätestens an diesem Tag muss die Kündigung Ihrem Versicherer vorliegen. Kündigen sie zu spät, gibt es nur noch die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Ansonsten verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Wichtig: Als erster Schritt sollten Sie prüfen bei welcher Autoversicherung Sie den günstigsten Tarif erhalten und auch Zusatzleistungen fallen hier ins Gewicht. Unser Versicherungsvergleich bietet Ihnen alle nötigen Informationen auf einen Blick und spart Ihnen somit Zeit. Durch den Vergleich, haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob sich eine Kündigung und ein Versicherungswechsel letztlich lohnt.

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Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Kfz Versicherung kündigen bei Beitragserhöhung. Kommt es zu einer Beitragserhöhung durch Ihren Versicherer, können Sie innerhalb von 4 Wochen Ihre Versicherung kündigen und haben somit die Möglichkeit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Dies stellt im Wesentlichen das Sonderkündigungsrecht bei jeder Kfz-Versicherung dar. Bei Erhöhungen, die aus Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse, aufgrund selbst verschuldeter Unfälle, resultieren, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit zum Jahreswechsel zu kündigen und die Versicherung zu wechseln. Zwar entkommen Sie so nicht der höheren Einstufung, denn der neue Versicherer übernimmt die Schadensfreiheitsklasse vom bisherigen Versicherer. Grundsätzlich lohnt sich auch in diesen Fällen der Vergleich, darum sollten Sie prüfen, ob sich für Sie ein Kfz-Versicherungswechsel lohnt und Sie bei der Kfz-Versicherung sparen können. Ein Vergleich lohnt, deshalb sollten auch Sie diese Möglichkeit nutzen.


Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Kfz Versicherung kündigen bei Neuzulassung. Bei Neuzulassung eines neuen oder gebrauchten Kfz, haben Sie die Möglichkeit, den Versicherer selbst zu bestimmen. Für die Zulassung benötigen Sie einfach eine Versicherungsbestätigung, auch Doppelkarte genannt, des neuen Versicherers. Diese Bestätigung müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen und somit wird Ihr Fahrzeug automatisch bei der Anmeldung bei Ihrem neu gewählten Versicherer versichert. Die einzelnen Vertragsdaten klären Sie dann zusammen mit dem Versicherer.


Außer-Betrieb-Setzung (KFZ-Stilllegung oder vorübergehende Abmeldung)

Legen Sie ein Fahrzeug still oder melden es vorübergehend ab, so endet der Versicherungsvertrag grundsätzlich mit dem Tag der Abmeldung. Sie müssen letztlich nur Ihrer Versicherung mitteilen, dass Sie das Fahrzeug abgemeldet haben und somit ruht auch der Versicherungsvertrag.