Kaskoversicherung - nötig oder nicht?


Eine Teilkaskoversicherung reguliert bzw. übernimmt Schäden am Auto durch Brand, Hagel, Sturm, Wildunfälle oder Glasbruch. Die Teilkasko deckt auch Schäden die durch Aufbruch oder Diebstähle entstehen ab. Je nach Versicherung können auch zum Beispiel Schäden die durch einen Marder an einem Auto entstehen, übernommen werden. All diese Schäden werden aber nur von den Versicherungen übernommen, wenn der Halter des Wagens daran schuldlos ist.
Bei der Vollkaskoversicherung im Gegensatz zur Teilkasko werden alle Schäden übernommen, dies gilt auch für den Fall, dass der Schaden selbst verschuldet ist. Auch in dem Fall, dass der Unfallgegner Fahrerflucht begeht tritt die Vollkaskoversicherung in Leistung. Wie viel die Versicherung zahlt, orientiert sich immer am aktuellen Zeitwert des Autos. Daher lohnt sich eine Vollkaskoversicherung in der Regel nur bei Neuwagen. Ist ein Auto älter als drei Jahre empfiehlt sich der Wechsel zu einer Teilkaskoversicherung.
Grundsätzlich sollte vom Versicherungsnehmer immer eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart werden, dies gilt bei allen Kaskoversicherungen unabhängig ob Teilzeit- oder Vollkaskoversicherung. Selbstbeteiligungen sind daher sinnvoll da es sich in der Regel nicht lohnt das Schäden bis zu 150.00 € versichert sind. Gerade weil die Beiträge zur Abdeckung von solchen Kleinbeträgen relativ hoch sind.
Wichtig für jeden Versicherungsnehmer ist vor allem, dass er im Vorfeld weiß, was seine Kaskoversicherung übernimmt oder nicht. Deshalb sind die Vertragsbedingungen beim Abschluss der Versicherung unbedingt zu beachten. So kann sich zum Beispiel die Zahlung bei einem Diebstahl um 10 Prozent mindern, wenn das Auto nicht über eine Wegfahrsperre verfügt die auch von der Versicherung anerkannt ist.
Auch bei der Vollkaskoversicherung ist zu beachten das sie zwar Schäden fast jeglicher Art übernimmt, jedoch nicht zwangsläufig, wenn es sich um grob fahrlässige Schäden handelt.
So muss im Zweifelsfall letztendlich gerade wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt ein Gericht entscheiden.
Ein Beispiel für einen klaren Fall von grober Fahrlässigkeit ist es bspw., wenn der Fahrer sich während der Fahrt nach einem Gegenstand bückt und somit einen Unfall verursacht.


Kasko- Beiträge

Der Beitrag bei der Teil- und Vollkaskoversicherung orientiert sich wie auch bei der Haftpflichtversicherung nach der entsprechenden Typklasse und der Regionalklasse, in der das Auto eingestuft wird. Für die Kaskoversicherung gelten jedoch andere Typklassen wie zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung.
Besitzt man eine Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich noch die Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse dazu.
Meldet man also sein Fahrzeug nun bei einer Vollkaskoversicherung an, wird man in erst einmal in dieselbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft, in der man auch in der  Haftpflichtversicherung fuhr.
Unterschiede gibt es aber trotzdem in der Höhe der Beiträge. So sind nicht alle Beitragssätze der Haftpflichtversicherung mit den Sätzen der Vollkaskoversicherung identisch.

Ist man zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung in der Schadensfreiheitklasse ½ was max. einem Beitragssatz von 140 Prozent entspricht, entspricht dieselbe Klasse bei der Vollkaskoversicherung oft max. nur einem Beitragssatz von 115 Prozent.

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