Beitragshöhe und wie man sie beeinflussen kann


Die Beitragshöhe bei der Autoversicherung richtet sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp. Von Grund auf wird jedes Auto in Deutschland in zwei verschiedene Typklassen zum einen für die Kfz Haftpflichtversicherung und für die Kaskoversicherung unterteilt.

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Diese Einteilung besteht hauptsächlich aus rein statistischen Gründen zwecks Ermittlung der Beitragshöhe. So sind zum Beispiel Sportwagen trotz ähnlicher Leistungsfähigkeit wie bspw. eine Limousine häufiger als diese in Unfälle verwickelt.
Dies hat zur Folge, dass auch die Beitragshöhe für einen Sportwagen i.d.R. höher ausfällt, da dieser in die teurere Typenklasse eingestuft wird. Neben dem Fahrzeug Typ wird auch der Zulassungsbezirk berücksichtigt. Mehrere Zulassungsbezirke die statistisch vom Schadensverlauf einander ähneln, werden zu einer Regionalklasse zusammengefasst.
Die Teilkasko und Vollkaskoversicherung, sowie die Haftpflichtversicherung haben unterschiedliche Regionalklassen, da die Schadensarten in den unterschiedlichen Regionen variieren.Weiterhin werden bei der Ermittlung der Beitragshöhe auch individuelle Kriterien mitberücksichtigt,  und dies erfolgt mit der Einteilung in Schadenfreiheitsklassen.
Die Schadenfreiheitsklasse errechnet sich nach der Zahl bisheriger Unfälle, sowie dem Zeitraum der eigenen Fahrpraxis.
Insgesamt gibt es derzeit 30 mögliche Schadensfreiheitklassen in der Kfz Versicherung für Autobesitzer.
So fangen zum Beispiel Fahranfänger in der Schadenfreiheitsklasse 0 an, was in der Regel einem Beitragssatz von 240 Prozent entspricht.
Hat ein Fahrer insgesamt drei oder mehr Jahre Fahrpraxis, wird er bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs im Normalfall in Schadenfreiheitsklasse ½ - diese entspricht zumeist 125 Prozent - eingestuft. Wer in der SF Klasse 0 oder ½ fährt und hier einen Schaden verursacht, rutscht in die noch teureren Schadensklassen Klassen S oder M.
Jedes Jahr zum 1. Januar erfolgt durch die Versicherungen die Heraufstufung in eine höhere (d.h. günstigere) Schadenfreiheitsklasse. Dies setzt natürlich voraus, dass man im vergangenen Jahr unfallfrei gefahren ist.

Die Heraufstufung gerade bei Fahranfängern orientiert sich nicht am Jahresanfang sondern am Datum der Zulassung. So muss man zum Beispiel sein Auto bis zum 1. Juli eines Jahres angemeldet haben, damit zum Anfang des neuen Jahres eine Neueinstufung erfolgen kann. Erfolgt die Anmeldung erst nach dem 1. Juli so muss der Autobesitzer auch im neuen Jahr in seiner eingestuften Schadensfreiheitsklasse fahren. Gerade bei Fahranfängern die wenig Fahrpraxis und schadenfreie Jahre vorweisen können, ist es oft günstiger in der bisherigen Schadensfreiheitsklasse zu fahren.

Auch können Fahranfänger ihr Auto als Zweitwagen bei einem Elternteil anmelden. Zweitwagen werden in der Regel von den meisten Versicherungen mit einem Beitragssatz von 120 Prozent eingestuft. Nach drei Jahren in denen der Sohn oder die Tochter das Auto unfallfrei genutzt haben, besteht die Möglichkeit diesen Rabatt zu übertragen.

Die letzten zwei Punkte bei der Ermittlung der Beitragshöhe ist der Beruf des Autobesitzers sowie die Zahlung der Versicherung. Berufe die sich entsprechend günstig auf die Beitragsshöhe auswirken sind zum Beispiel; Beamte. Da diese nach der Statisik im Durchschnitt am wenigsten Unfälle verursachen. Bei der Zahlungsweise empfiehlt es sich den Versicherungsbetrag immer als Gesamtbetrag zu bezahlen. Zahlungsweise wie halb- oder vierteljährlich verursachen je nach Versicherung Zuschläge von bis zu 5 Prozent. Der beste Tipp: KFZ Versicherungsvergleich nutzen und langfristig sparen.